Wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann, bekommt er Hilfe. Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass diesen Menschen ein rechtlicher Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin zur Seite gestellt wird.

Entgegen vielen Vorurteilen bedeutet eine rechtliche Betreuung keine Entmündigung. Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) stellt den Willen und die Wünsche der betroffenen Person absolut in den Vordergrund. Die Betreuung ist eine Unterstützung auf Augenhöhe, um ein selbstbestimmtes Leben zu sichern.


Ein Betreuer wird nur für Aufgabenbereiche bestellt, in denen die betroffene Person tatsächlich Hilfe benötigt. Typische Aufgabenkreise sind:

  • Gesundheitsfürsorge
  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Wohnungsangelegenheiten

Als anerkannter Betreuungsverein sind wir die zentrale Anlaufstelle rund um das Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge. Unsere Arbeit stützt sich auf drei Hauptsäulen:

1. Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer

2. Führung von Betreuungen

3. Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung